EINE HYGIENE-ERSTINSPEKTION NACH VDI/DVGW 6023
BEINHALTET FOLGENDE ANFORDERUNGEN


  • Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasser-Installation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen.
  • Festlegung von repräsentativen Probenahmestellen zur mikrobiologischen Überprüfung der Trinkwasserqualität nach VDI/DVGW 6023 Tabelle A
  • Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
  • Mikrobiologische Überprüfung der Trinkwasseranlage nach VDI/DVGW 6023.
  • Überprüfung von Dokumenten und Bestandsunterlagen der Trinkwasseranlage.
  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
  • Überprüfung von Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN1717       (z.B. Feuerlöschanlagen in Verbindung mit Trinkwasser-Installationen).


 Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen.

Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über.


Experten für Trinkwasserhygiene - Hackner Sachverständigenbüro in Tergernheim