- Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasser-Installation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen.
- Festlegung von repräsentativen Probenahmestellen zur mikrobiologischen Überprüfung der Trinkwasserqualität nach VDI/DVGW 6023 Tabelle A
- Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
- Mikrobiologische Überprüfung der Trinkwasseranlage nach VDI/DVGW 6023.
- Überprüfung von Dokumenten und Bestandsunterlagen der Trinkwasseranlage.
- Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.).
- Überprüfung von Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN1717 (z.B. Feuerlöschanlagen in Verbindung mit Trinkwasser-Installationen).
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen.
Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über.