Nach §4 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ins besondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Grundsätzlich gilt: „Wasser muss rein und genusstauglich sein“ In den folgenden Zusammenhängen Begutachten und Ermitteln wir den hygienischen-technischen Zustand von Trinkwasserinstallationen für unsere Kunden.
Folgende Erreger haben einen Trinkwassereinfluss:
Folgende Schwermetalle haben einen Trinkwassereinfluss:
Aus den öffentlichen und gewerblichen Bereichen:
Christian Hackner
Tegelweg 7
93105 Tegernheim
Telefon: +49 (0) 9403 / 95 56 83
Telefax: +49 (0) 9403 / 95 56 84
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Nach Vereinbarung
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